AGB für Versammlungsstätten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können mit ihren vorformulierten Vertragsbedingungen dafür sorgen, dass die für Sie wichtigsten Eckpunkte allgemein klar und unmissverständlich als Basis für all Ihre Verträge gelten. Dafür müssen allerdings zunächst die AGB alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Rechtssichere AGB für Veranstaltungszentren
Versammlungsstätten bedürfen besonderer AGB in verschiedenen Bereichen für verschiedene Vertragspartner und Nutzer: Veranstalter, Mieter, Dienstleister, Gastronomie, Besucher etc.
In jeder Versammlungsstätte sind viele individuelle Begebenheiten zu beachten, weshalb standardisierte AGB keine Rechtssicherheit bringen.
Unsere Leistungen
Was sind AGB
AGB sind rechtlich wirksame, mehrmals verwendete Klauseln und dauerhafte Bestandteile von Verträgen. Wir geben Ihnen ausführlich Auskunft darüber, unter welchen Anwendungsbedingungen die AGB gelten und welche Fälle im operativen Betrieb Ihrer Versammlungsstätte abgedeckt oder auch nicht abgedeckt werden können.
AGB - mehr als das Kleingedruckte
AGB sind eben nicht nur das Kleingedruckte, das niemand liest, sondern rechtsverbindliche vertragliche Klauseln. Ihre Bedeutung ist nicht zu unterschätzen, denn in Haftungsfragen kann ihre Wirksamkeit entscheidend über Gewinn oder Verlust finanzieller Mittel sein.
Rechtswirksamkeit
Allgemeine Geschäftsbedingungen können nicht einfach aus anderen Kontexten übernommen werden. Damit die Klauseln rechtswirksam sind, müssen sie an die aktuelle Rechtslage und die individuellen Gegebenheiten der Versammlungsstätte angepasst werden. Auch die Art der Mitteilung und Veröffentlichung der AGB kann die Wirksamkeit beeinträchtigen.
Deshalb erstellen wir AGB individuell für die Eigenheiten jeder Versammlungsstätte oder für die mit der Versammlungsstätte verbundenen Dienstleistungen.