AGB für Versamm­lungs­stätten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können mit ihren vorformulierten Vertragsbedingungen dafür sorgen, dass die für Sie wichtigsten Eckpunkte allgemein klar und unmiss­verständlich als Basis für all Ihre Verträge gelten. Dafür müssen allerdings zunächst die AGB alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Rechtssichere AGB für Veranstaltungs­zentren

Versammlungsstätten bedürfen besonderer AGB in verschiedenen Bereichen für verschiedene Vertragspartner und Nutzer: Veranstalter, Mieter, Dienstleister, Gastronomie, Besucher etc.

In jeder Versammlungsstätte sind viele individuelle Begebenheiten zu beachten, weshalb standardisierte AGB keine Rechtssicherheit bringen.

Unsere Leistungen

  • AGB-Erstellung für Miet- + Pachtverträge
  • AGB-Erstellung für Verträge mit Gastronomen und anderen Dienstleistern
  • AGB-Erstellung für Cateringverträge bei Eigengastronomie
  • AGB-Erstellung für Ticketverkauf
  • AGB-Erstellung für von der Versammlungsstätte erbrachte Dienstleistungen

Was sind AGB

AGB sind rechtlich wirksame, mehrmals verwendete Klauseln und dauerhafte Bestandteile von Verträgen. Wir geben Ihnen ausführlich Auskunft darüber, unter welchen Anwendungsbedingungen die AGB gelten und welche Fälle im operativen Betrieb Ihrer Versammlungsstätte abgedeckt oder auch nicht abgedeckt werden können.

AGB - mehr als das Kleingedruckte

AGB sind eben nicht nur das Kleingedruckte, das niemand liest, sondern rechtsverbindliche vertragliche Klauseln. Ihre Bedeutung ist nicht zu unterschätzen, denn in Haftungsfragen kann ihre Wirksamkeit entscheidend über Gewinn oder Verlust finanzieller Mittel sein.

Rechtswirksamkeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen können nicht einfach aus anderen Kontexten übernommen werden. Damit die Klauseln rechtswirksam sind, müssen sie an die aktuelle Rechtslage und die individuellen Gegebenheiten der Versammlungsstätte angepasst werden. Auch die Art der Mitteilung und Veröffentlichung der AGB kann die Wirksamkeit beeinträchtigen.
Deshalb erstellen wir AGB individuell für die Eigenheiten jeder Versammlungsstätte oder für die mit der Versammlungsstätte verbundenen Dienstleistungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen durch die Lupe betrachtet
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