Mietverträge mit Veranstal­tern

In Mietverträgen mit Veranstaltern müssen insbesondere die Verantwortung und Zuständigkeit zur Erfüllung aller Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung klar geregelt sein. Dazu gehören individuelle, auf die Location abgestimmte AGB.

Mietverträge - individuell abgesichert

Wir erstellen individuelle Mietverträge und rechtssichere AGB für die Vermietung von Versammlungsstätten. Haftungsfragen, Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung, Zahlungsbedingungen, Terminoptionen und viele weitere für Mietverträge mit Veranstaltern wichtige Aspekte kennen wir bestens.  

Mit uns haben Sie einen kompetenten Partner mit langjähriger Erfahrung in der Vertragsgestaltung im Veranstaltungs- und Versammlungsstättenrecht an Ihrer Seite.

Unsere Leistungen

  • Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen mit Veranstaltern
  • Umfassende Rechtsberatung auf dem Gebiet des Versammlungsstättenrechts
  • Überprüfung der Rechtsgültigkeit von AGB
  • Gestaltung rechtssicherer Termin-/Optionsvergabe
  • Beratung über die Pflicht zum Abschluss eines Mietvertrages bei kritischen Veranstaltungen

Mietverträge - individuell abgesichert

Wir begutachten und erstellen Mietverträge, die den Vermieter einer Veranstaltungsstätte auf allen rechtlich einschlägigen Gebieten absichern. Enthalten sind darin unter anderem die Vorgaben der VStättVO des Bundeslandes, Bedingungen für Haftung und Schadenersatzansprüche, Nutzungsregelungen, technische Bestimmungen etc.

Mietverträge mit Veranstaltern enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Dennoch wird jeder Mietvertrag individuell geschlossen und bedarf deshalb einer besonderen Rechtsprüfung. Die jeweilige Vertragsgestaltung ist neben vielen anderen Faktoren abhängig von der Art der Veranstaltung und der Verteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mietparteien. Ggf. sind sogar verschiedene Varianten des Mietvertrages für unterschiedliche Veranstaltungsformen sinnvoll.

Schlüssel einer Veranstaltungslocation
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